Vorsorge
Vorsorge zu treffen für außergewöhnliche Ereignisse ist an sich nichts Ungewöhnliches. Geht es aber um den eigenen Tod, ist man schnell zurückhaltend. Wer spricht schon gerne über das Sterben? Doch gerade die Vorsorge für den Todesfall hilft den Hinterbliebenen in der schweren Zeit der Trauer. Sie stehen unter großem emotionalen Druck und müssen innerhalb kürzester Zeit wichtige Entscheidungen treffen. Wenn jedoch alles geregelt ist, sind sie in der Lage, auch im Sinne des Verstorbenen zu handeln. Für die Angehörigen ist dies oft tröstlich und eine Entlastung, denn wenn die Hinterbliebenen wissen, welche Bestattungsart oder Grabbepflanzung sich der Verstorbene gewünscht hat, atmen sie oft regelrecht auf. Wer sichergehen will, dass sein "letzter Wille" für den letzten Weg berücksichtigt werden kann, sollte sich deshalb schon zu Lebzeiten um die persönliche Vorsorge für den Todesfall kümmern.
Emotionale und finanzielle Entlastung
Wer einen Treuhand-Vorsorgevertrag bei seinem Friedhofsgärtner abschließt, entlastet seine Hinterbliebenen emotional und finanziell. Denn mit dieser Vorsorge können alle wichtigen Entscheidungen rund um Bestattung und Grab bereits im Vorfeld festgelegt werden. Die Kosten für die vereinbarten Vorsorge-Leistungen werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Die Hinterbliebenen müssen sich um die Finanzierung keine Gedanken mehr machen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sie stets ein gepflegtes Grab vorfinden: selbst, wenn sie weiter weg wohnen oder sich nicht darum kümmern können. Denn dafür ist nun ein qualifizierter Friedhofsgärtner zuständig.
Vertrauen durch Sicherheit
Vorsorgeverträge für den Trauerfall werden mit einer Dauergrabpflegeeinrichtung in Kooperation mit einem Vertragsbetrieb geschlossen. Die Treuhandstellen und Genossenschaften übernehmen die regelmäßige Kontrolle der Vertragsleistungen. Sollte ein Vertragsbetrieb die Leistung nicht mehr erfüllen können, kümmert sich die Dauergrabpflegeeinrichtung um einen Nachfolger. In Deutschland gibt es rund 4.000 Betriebe in 22 Einrichtungen, die sich in der bundesweit agierenden Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH zusammengeschlossen haben.
Vorsorge mit Sicherheit
Das Konzept Vorsorge wird in den Treuhandstellen oder Friedhofsgärtner-Genossenschaften bereits seit Jahrzehnten erfolgreich durchgeführt. Wer sich für eine Dauergrabpflege-Vereinbarung mit einem Friedhofsgärtner entschieden hat, kann somit sicher sein, eine gute Wahl getroffen zu haben. Das Treugut wird langfristig und seriös angelegt. Die Ausführung und Finanzierung aller vertraglich vereinbarten Leistungen über die vereinbarte Gesamtlaufzeit ist also gesichert.