Unsere Leistungen

Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Die Dauergrabpflegeeinrichtungen bieten gemeinsam mit den Friedhofsgärtnern, Steinmetzen und Bestattern vor Ort ein umfassendes Angebot zur Fürsorge einer bestehenden Grabstätte:

 

 

Dauergrabpflege

Ein Dauergrabpflege-Vertrag gewährleistet über viele Jahre die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes. Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die Dauergrabpflegeeinrichtung Ihrer Wahl legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert jährlich die erbrachten Leistungen. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

 

Grabpflege

Unter einer Grabpflege versteht man eine Jahresgrabpflege, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Bei der Jahresgrabpflege werden die einzelnen Leistungen von der ausführenden Friedhofsgärtnerei individuell mit dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn abgestimmt. Turnusmäßig stellt der Friedhofsgärtner die erbrachten Leistungen in Rechnung. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

 

Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an einen für den jeweiligen Friedhof zuständigen Friedhofsgärtner oder an Ihre Dauergrabpflegeeinrichtung.

Aber auch die Vorsorge für den eigenen Ablebensfall kann mit Hilfe eines Treuhandvertrages bereits zu Lebzeiten sorgfältig geregelt werden. Hierzu wird ein Treuhandvertrag erstellt, der alles so verbindlich regelt, wie Sie es wünschen. Informieren Sie sich hier.