Der Treuhandvertrag

Sie haben die Wahl. Der Umfang der Leistungen, die vom Friedhofsgärtner im Rahmen der Dauergrabpflege zu erbringen sind, kann ganz individuell festgelegt werden. Das Angebot reicht vom Sauberhalten der Grabstelle bis zum Komplett-Service rund um Grabgestaltung und Grabschmuck. Zu Lebzeiten können die Vereinbarungen jederzeit angepasst oder ergänzt werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, zu vereinbaren, dass die Lieblingsblumen des Verstorbenen aufs Grab gepflanzt werden.

Die Pflegevereinbarung wird mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei abgeschlossen. Empfohlen wird eine minimale Laufzeit von fünf Jahren. Die Vertragsdauer lässt sich aber individuell festlegen. In vielen Fällen wird ein Vertrag über 25 Jahre und darüber hinaus abgeschlossen.

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