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Dauergrabpflegeeinrichtungen
nehmen vor allem folgende Aufgaben wahr:
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Beratung in allen Fragen der Dauergrabpflege
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Abschluss und Verwaltung von Dauergrabpflege-Verträgen
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Kontrolle der mit dem Friedhofsgärtner vereinbarten Pflegeleistungen
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sichere Anlage der Dauergrabpflegegelder
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jährliche Auszahlung der Pflegebeträge an den beauftragten
Friedhofsgärtner
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Weitergabe des Pflegeauftrags an einen anderen Gärtner bei Betriebsaufgabe
eines Friedhofsgärtners
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Durchführung von Informationsveranstaltungen
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